zur Rohstoffabgabe

unsere Website hierzu: Rohstoffabgabe.de

Die Regierung in NRW plant die Einführung einer Rohstoffabgabe nur auf Kies und Sand

Hintergrund: Auszug des Zukunftsvertrages für Nordrhein-Westfalen, Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN, 2022-2027, Z. 2172 ff.

„Umweltlenkungsabgaben können als marktwirtschaftliches Instrument umweltschädlichen Ressourcenverbrauch wirtschaftlich unattraktiv machen und Finanzmittel zur Sanierung und Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen generieren. Deshalb werden wir eine Rohstoffabgabe spätestens zum 1. Januar 2024 einführen und diese auf Kies und Sand beschränken.“

Halden Kies mit Förderbändern

Eine Rohstoffabgabe in NRW als „Umweltlenkungsabgabe“ ist nicht geeignet, die Umwelt zu schützen, und verlagert die Problematik nur.

  1. Das Recyclingpotential (wie hier beschrieben*) besteht nicht! (verbrachter Boden in Kiesgruben) 
  2. Brauchbarer mineralischer Bauschutt wird nicht deponiert, sondern schon jetzt zu fast 100 % recycelt und einer sinnvollen Nutzung zugeführt. (Es gibt keine Deponien für unbelasteten Bauschutt.)
  3. Direkt an der Landesgrenze zu Niedersachsen ergibt eine auf das Bundesland NRW und nur auf eineStoffgruppe beschränkte Umwelt­lenkungsabgabe keinen Sinn (doppelte Wettbewerbs­verzerrung)

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