Verwaltung von Ausgleichsmaßnahmen durch ein Ökokonto

Gemäß Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereits im Vorgriff unabhängig vom geplanten Eingriff zu realisieren und später bei Bedarf einem Eingriff zuzuordnen.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können über ein Ökokonto verwaltet werden.

(Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/kompensationsraeume)

Was sind Ökopunkte?

  • Ökopunkte kompensieren Eingriffe in die Natur.
  • Ökopunkte stellen eine Art „Währung“ (= Wertpunkte) für die Kompensation dar.
  • Ökopunkte können erworben werden.
  • Sie müssen im gleichen Naturraum wie der Eingriffs liegen.
  • Ökopunkte können bei allen Eingriffen verwendet werden – auch in der Bauleitplanung

Vorteile beim Kauf von Ökopunkten

  • Planungssicherheit
  • schnelle Abwicklung
  • kein Flächenkauf
  • Bevorratung möglich
  • zeitliche und räumliche Flexibilität

Unsere Leistungen

  • Vermittlung von Ökopunkten
  • Durchführung der entsprechenden Maßnahmen
  • Beratung in Fragen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung
  • Vermittlung von ökologischen Fachgutachten und Planungsleistungen (in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro o-neun)

Wir vertreiben Ökopunkte aus den von uns duchgeführten Maßnahmen.

Die aktuellen Pools zu Ersatz- und Ausgleichsflächen können Sie direkt bei uns erfragen.

Sprechen Sie uns an. Telefon: 0172 886 10 23

Ihr Vorteil

  • Wir bieten das Rundum-Sorglos-Paket für Investoren, Behörden und Landnutzer
  • Wir kümmern uns um den Flächenkauf.
  • Wir stimmen die Maßnahmen mit den Naturschutzbehörden ab.
  • Wir pflegen und entwickeln die Flächen über eine Zeitraum von mindesten 20 Jahren.